Palliativnetz Dresden West

In Würde leben. Bis zuletzt
 

Satzung

Interessengemeinschaft für allgemeine ambulante Palliativversorgung (Palliativnetz Dresden West)

§ 1 Name, Sitz

Die Interessengemeinschaft für allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) führt den Namen „Palliativnetz Dresden West“.
Die Interessengemeinschaft hat ihren Sitz in Dresden. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Ziele

Die Interessengemeinschaft für allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) dient dem Ziel

  • Die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern.
  • Den Patienten ein würdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung, im Kreise Ihrer Familie, Bekannten und sozialen Strukturen zu ermöglichen.
  • Für den Patienten Linderung von körperlichen Symptomen, Achtung ihrer Würde, psychosoziale Unterstützung sowie Angebote der spirituellen Begleitung bis zum Tod zu ermöglichen und Hilfe (z. B. Pflegeanleitung und psychosoziale Unterstützung) für das soziale Umfeld von Palliativpatienten (Familie, Freunde, Nachbarn) bereitzustellen.

Die Interessenvereinigung der allgemeinen ambulante Palliativversorgung (AAPV) kann

  • Pflegerische
  • Ärztliche
  • Psychosoziale und
  • Spirituelle Betreuung bzw. Behandlung von Patienten mit fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankungen unter Berücksichtigung ihres sozialen Umfeldes umfassend leisten. 

Dazu gehören die

  • Beantragung/Bereitstellung der Hilfsmittel zur Sicherstellung der Pflege
  • Aus -und Weiterbildungen für verschiedene Zielgruppen

Der Großteil der Palliativpatienten, die medizinische und pflegerische Versorgung benötigen, kann durch die Versorgungs- und Begleitungsangebote der AAPV ausreichend versorgt werden. Diese Interessengemeinschaft hat das Ziel, alle an der Koordination und Pflege beteiligten Personen leistungsgerecht gegenüber den Krankenkassen abzurechnen.
Reichen diese Leistungen nicht aus, um den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden, erfolgt die weitere Versorgung im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), bzw. wird durch diese ergänzt.
Die Entscheidung, welche der beiden Versorgungsformen (AAPV oder SAPV) indiziert ist, sollte auf der Grundlage des §37 in Verbindung mit §132a SGB V sowie §92 SGB V zur SAPV und der Palliativ-Expertise der betreuenden Haus- und Fachärzte sowie der Palliative Care-Pflegedienste getroffen werden.

Die Interessengemeinschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne von § 52 AO – Gemeinnützige Zwecke der Abgabenordnung.

Die Mitglieder der Interessengemeinschaft rechnen erbrachte Leistungen zu Lasten der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse oder gegenüber dem Versicherten ab.

§ 3 Mitgliedschaft

Weitere Mitglieder der Interessengemeinschaft können nur auf einstimmigen Beschluss der Gründungsmitglieder erfolgen.
Die Gründungsmitglieder sind:

  • Vorsitzende: Frau Dr. Ingeborg Doberenz
  • Schatzmeister/Schriftführer: Frau Katja Rietzsch
  • Stellvertreter: Frau Kerstin Tegethoff-Gärtner, Frau Ramona Werschke

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist der Interessengemeinschaft schriftlich zu erklären.

Der Austritt ist jeweils zum Jahresende unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat möglich.
Der Ausschluss kann nur durch den Beschluss der Interessengemeinschaft erfolgen,
wenn das Mitglied schuldhaft das Ansehen oder die Interessen der Gemeinschaft in schwerwiegender Weise geschädigt oder die obliegenden Pflichten wiederholt verletzt hat. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzustellen. 

§ 4 Mitgliedsbeiträge

Die jährlichen Beiträge in Höhe von 100 Euro pro Institution sind bar / Überweisung beim Schatzmeister zu entrichten.
Abrechnung erfolgt über ein Kassenbuch / Konto

§ 5 Pflichten und Aufgaben der Mitglieder

Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen der Interessengemeinschaft zu fördern und durch seine Mitarbeit zu unterstützen, sowie seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten.

§ 6 Organe der Interessengemeinschaft

Die Organe der Interessengemeinschaft sind die Mitglieder der Interessengemeinschaft.

Voraussetzung/ Strukturanforderungen:

  • Ärzte der AAPV sollten eine entsprechende Basisqualifikation besitzen, die einer 40-stündigen Kursweiterbildung in Palliativversorgung nach dem Curriculum der DGP und der Bundesärztekammer entspricht.
  • Für ambulante Pflegedienste, die sich an einer Basisversorgung von Palliativpatienten beteiligen, sollte zumindest auf Leitungsebene eine Basisqualifikation in Palliative Care (160 Stunden) vorliegen.
  • Eine kontinuierliche Beschäftigung mit palliativmedizinischen und pflegerischen Themen im Rahmen von Qualitätszirkeln und/oder Fortbildungen, die sich an den Leitsätzen des DHPV und den Empfehlungen der DGP orientieren sollten, sind notwendig.

§ 7 Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr ist von der Interessengemeinschaft eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen.
Die Tagesordnung legen die Mitglieder fest.

Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und der gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen und zeitnah allen Mitgliedern zuzustellen.

§ 8 Auflösung der Interessengemeinschaft

Die Auflösung der Interessengemeinschaft kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Restvermögen wird einem gemeinnützigen Zweck zur Verfügung gestellt.


Palliativnetz Dresden West
Gründungsdatum: 01.06.2020

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